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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CentroSolar AG

I. Allgemeines

  1. Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge, die mit den Abnehmern (Kunden) unserer Waren abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Kunden binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen. Unser Schweigen auf abweichende Bedingungen des Kunden gilt als Ablehnung.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.
  2. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses gilt als angenommen, wenn es schriftlich innerhalb von vier Wochen bestätigt oder ausgeführt worden ist. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Telefonische Bestellungen nehmen wir nur auf Gefahr des Kunden an.
  3. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen und Abweichungen insbesondere solche, die eine Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern in Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrift ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.
  4. Werden wir von unserem Lieferanten mit der von dem Kunden bestellten Ware, oder der zur Produktion dieser Ware benötigten Rohstoffe, Bauelemente usw., nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert, ohne dass wir die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten haben, können wir von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Betrifft die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nach Abs. 4 Satz 1 nur einzelne Gegenstände einer einheitlichen Bestellung des Kunden, sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nicht der Kunde ein Interesse an der Teilerfüllung des Vertrages hat. Ist letzteres der Fall, werden wir hinsichtlich der Gegenstände, die von der nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung betroffen sind, von unserer Leistungspflicht frei, ohne dass es einer gesonderten Erklärung durch uns bedarf. Die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung ist dem Kunden anzuzeigen. Treten wir nicht vom Vertrag zurück, werden wir für die Dauer der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Selbstbelieferung von unserer Leistungspflicht frei.

III. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

  1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware an uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. Die Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus § 357 BGB.
  3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

IV. Lieferung

  1. Die Lieferungen erfolgen baldmöglichst. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  4. Höhere Gewalt und insbesondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder bei unseren Lieferanten, insbesondere Verkehr- und Betriebstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel berechtigen uns, Lieferungen hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
  5. Wird im Liefervertrag auf Incoterms verwiesen und ihre Geltung vereinbart, dann soll die Fassung der Incoterms 1990 ICC-Publikation Nr. 460 gelten.

V. Versand und Verpackung

  1. Der Versand der Ware erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn wir die Waren mit eigenen Fahrzeugen zustellen. In diesem Falle sind wir berechtigt, Zufuhrkosten bis zur Höhe der Gebühren, die bei der Wahl einer anderen Versandart entstehen würden, zu berechnen. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Waren auf den Kunden über.
  2. Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verbindlichkeiten für billigsten Versand.
  3. Im Interesse des Kunden ist folgendes zu beachten: Sendungen, die bei Ankunft die geringsten Spuren einer Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei der Bahn, Post oder sonstigem Kurier zu beantragen. Bis dahin muss die Sendung unausgepackt bleiben. Bei Lastwagentransporten ist der entsprechende Spediteur, Fuhrunternehmer usw. zur Schadenfeststellung zu veranlassen. In Gegenwart des anliefernden Kraftfahrers ist die Ware auszupacken und von diesem der Schaden auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
  4. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Papierverpackung wird nicht zurückgenommen. Bei Lieferung auf Europaletten können vom Kunden Tauschpaletten gestellt werden. Andernfalls werden die Paletten durch z. B. die Spedition in Rechnung gestellt.

VI. Preise

  1. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Erteilung gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung angegeben worden ist und bei Auslandsaufträgen insofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist; diese wird zusätzlich berechnet.
  2. Der Mindestauftrag für Versandlieferung beträgt EUR 250,00 (ohne MwSt.). Bei Kleinlieferungen unter Mindestauftragswert werden anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von mind. EUR 25,00 (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt.
  3. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von zwei Monaten ab Vertragsschluss oder verzögert sich die Lieferung über zwei Monate ab Vertragsschluss aus Gründen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen.

VII. Beanstandung und Gewährleistung

  1. Bei Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel gilt unter Unternehmern § 377 HGB.
  2. Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragabschluss allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
  3. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahre, für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, jeweils gerechnet ab Übergabe der Ware an den Kunden (Gefahrübergang). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  4. Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Wenn die gelieferten Module die vereinbarte Leistung nicht erreichen, haben wir zudem gegenüber Unternehmern das Recht, nach unserer Wahl, sofern der Platz ausreichend ist, weitere Module zu liefern und auf eigene Kosten zu installieren bis die vereinbarte Leistung erreicht ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Soweit für bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der Hersteller bestehen, sind wir berechtigt, diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Kunden nicht bekannt sind. Auf Anforderung werden wir sie dem Kunden zur Verfügung stellen.
  6. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten Teile nicht mehr am Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht worden sind.
  7. Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind beizufügen.
  8. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, bei Unternehmern auch der künftig entstehenden, Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Schecks führen erst durch ihre Gutschrift zur Befriedigung unserer Ansprüche.
  2. Dem Kunden ist die Weiterveräußerung der im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignung, Verpfändung und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Kunden zustehen.
  3. Der Kunde kann an der Ware durch Be- oder/und Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum nach § 950 BGB erwerben, ohne uns zu verpflichten. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörigen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu.

IX. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf unseren Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Soweit nicht anderweitig vereinbart erfolgen Zahlungen per Vorauskasse. Skonto kann nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt werden. Nicht skontierfähig sind Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften ausgeglichen werden. Reparaturrechnungen und Dienstleistungen sind rein netto ohne jeden Abzug zahlbar.
  2. Wir behalten uns Versendung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor. Zu Skontoabzügen ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Forderungen sämtlichst beglichen sind. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  3. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Scheckzahlungen gelten erst nach deren Gutschrift als bewirkt. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.
  4. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nach Auftragserteilung oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, dass der Kreditwürdigkeit des Kunden Bedenken begegnen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Schecks hereingenommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  5. Unsere Außendienstmitarbeiter (Vertreter) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.
  6. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, unter Befreiung von unserer Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu verlangen.

X. Haftung; Einredebeschränkungen; Abholungsanspruch

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Im Falle des Lieferverzuges ist unsere Inanspruchnahme der Höhe nach für jede vollendete Woche auf 0,5% des Lieferwertes, maximal insgesamt auf 5% des Lieferwertes beschränkt.
  6. Im Falle des Austauschs eines mangelhaften Wechselrichters durch einen Handwerker zahlen wir dem Unternehmer für den Handwerkereinsatz eine Pauschale von EUR 75,00 netto zzgl. Mehrwertsteuer.
  7. Soweit eine Haftung für Schäden nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
  8. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  9. Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Rücktritt und Minderung nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass wir diese Ansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind.
  10. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Eigentums- Vorbehaltsware herauszuverlangen und durch Beauftragte abholen zu lassen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt.

XI. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Geltung des Gesetzes über den internationalen Warenkauf und – verkauf ausgeschlossen.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Schecks. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Soweit nicht anderweitig vereinbart ist ausschließlicher Erfüllungs- und Zahlungsort für Käufer und Verkäufer Hamburg.

XII. Schlussbestimmungen

Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Stand: August 2007